Politische Einteilung Schlesiens im Jahre 1571 (bis 1803)



Erläuterungen:

Fsm = Fürstentum
, gemeint ist ein souveränes Fürstentum. Im alten Deutschen Reich stand ein Fürst unmittelbar unter dem Kaiser. Im Jahr 1803 wurden u. a. die schlesischen Fürstentümer durch den Reichsdeputationshauptschluss mediatisiert, d. h. diese Herrschaften standen nicht länger unmittelbar unter dem Kaiser, sondern unter einem Reichsstand als Zwischenherrn, im Fall Schlesiens dem preußischen König.
Fürst war auch die Titulatur einer Adelsklasse, die hinter den Herzögen und vor den Grafen stand, die sogenannten landsässigen Fürsten, z. B. Fürst Bismarck.

Mh = Mediatgebiet nannte man eine Herrschaft, die nicht reichsunmittelbar war, d. h. die unter einem Reichsstand als Zwischenherrn stand. Das waren z. B. in Oberschlesien ab 1803

  • die Mediatfürstentümer wie z. B. Ratibor,
  • die freien Standesherrschaften wie z. B. Pleß und
  • die Minder(-standes-)herrschaften wie z. B. Beuthen.


Letzte Bearbeitung am 12. Oktober 2010.   ©   Dr. Claus Christoph, Hemmingen